- Rumpfwirtschaftsjahr
- steuerrechtlicher Begriff: der der Besteuerung zugrunde liegende Zeitraum, falls er zwölf Monate (übliches Wirtschaftsjahr) unterschreitet. Bes. bei Betriebsgründung oder Einstellung und bei Umstellung von einem abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr gilt das R. als Gewinnermittlungszeitraum.
Lexikon der Economics. 2013.